Batterienverordnung
Hinweis zum Batteriegesetz
Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Für Händler besteht die gesetzliche Verpflichtung, alte Batterien zurück zu nehmen, Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle oder in einer kommunalen Sammelstelle vor Ort zurückgeben.
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Die Rückgabe kann bei uns oder den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde erfolgen. Gemaß § 10 Batteriegesetz ist vom Verkäufer ein Pfand in Höhe von 7.50 EUro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs keine gebrauchte Starterbatterie vorhält. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ohne Entsorgungsnachweis zuzüglich Pfand. Sofern kein Pfand seitens des Verkäufers erhoben wird, da die Altbatterie fachgerecht entsorgt wurde oder ein Tausch Alt gegen Neu stattgefunden hat, ist dieser Betrag auch nicht vom Kaufpreis abzugsfähig.
Entsorgungspflichtige Batterien sind an der durchgestrichenen Mülltonne zu erkennen, die auf der Verpackung aufgedruckt ist. Jeweils unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs:
Pb = Blei (enthält mehr als 0,004 Masseprozent)
Cd = Cadmium (enthält mehr als 0,002 Masseprozent)
Hg = Quecksilber (enthält mehr als 0,0005 Masseprozent)
Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterien zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Senden Sie bitte ein ausreichend frankiertes Päckchen mit dem Stichwort “Batterieentsorgung” an: Batteriespezialist.de, Fahrlachstraße 14, D-68165 Mannheim.
ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [§9 Abs. 2 Elektro G i. V. m. §10 Abs. 3]
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischen Vorgaben [Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger / Kommunen haben Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
Anschrift:
Batteriezentrum Mannheim
Casterfeldstr. 66-72
68199 Mannheim
Deutschland