Informationen zum Batteriepfand
Verkäufer, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind gem. §10 BattG verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufes der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.
Sie können Ihre Altbatterie kostenlos bei uns, oder alternativ bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde entsorgen.
Die Pfanderstattung erfolgt bei Abgabe der Altbatterie in unserem Shop oder bei gesetzeskonformer Versandanlieferung als Gefahrgut oder alternativ gegen Vorlage der beiligenden, quittierten Pfandmarke.